Ablauf

In einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit mich und meine Arbeitsweise kennen zu lernen sowie Fragen zu stellen.

Ob es eine Wartezeit bis zu einer möglichen Aufnahme einer Therapie gibt, hängt von Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit ab. Darüber informiere ich Sie gerne.

Nach dem Erstgespräch findet die sogenannte Probatorik statt.
In der Probatorik werden üblicherweise eine Diagnostik durchgeführt sowie Therapieziele definiert.
Je nachdem, ob Sie über eine private Versicherung oder als SelbstzahlerIn kommen, kann im Anschluss entweder eine Therapie direkt begonnen oder ein Gutachten für die private Versicherung verfasst werden. Sobald das Gutachten genehmigt wurde, kann eine Therapie dann beginnen.

Wann kann eine Zusammenarbeit nicht erfolgen?

Falls Sie sich mit mir nicht wohlfühlen oder ich den Eindruck habe, dass es andere Fachstellen oder Fachexpert:innen gibt, die Ihnen besser helfen können, ist es wichtig, dieses offen zu kommunizieren.
Auch eine bestimmte Schwere einer Erkrankung kann erst einmal dazu führen, dass es zu keiner Zusammenarbeit kommen kann, da eine Klinikbehandlung zuvor indiziert ist. Darüber kläre ich Sie gerne im Erstgespräch auf.



 

Kosten

Psychotherapie als Selbstzahlerleistung
Die Durchführung der Behandlungssitzungen wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung gestellt.

Erstgespräche werden mit 153,00 Euro in Rechnung gestellt (Biografische Anamnese und Indikationsstellung).
Die Kosten für weitere Therapiesitzungen betragen in der Regel 122,40 Euro bis maximal 153,00 Euro (2,8- bis 3,5-facher Steigerungssatz). Für begleitende Leistungen (z. B. Atteste, Befundberichte oder psychologische Testdiagnostik) können zusätzliche Kosten entstehen.
Mein Honorar stelle ich Ihnen in Rechnung. Erbrachte psychotherapeutische Leistungen werden monatlich abgerechnet. 
 

Psychotherapie über die private Krankenversicherung
Mein Honorar (s.o.) stelle ich Ihnen in Rechnung. Erbrachte psychotherapeutische Leistungen werden monatlich abgerechnet. Die Weitergabe Ihrer Rechnung(en) an Ihre private Versicherung liegt in Ihrer Verantwortung.

Da die Kostenerstattung für Privatversicherte immer auf der Grundlage eines individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrages erfolgt und Leistungsumfänge sich stark unterscheiden, empfehle ich Ihnen, sich vorab mit Ihren individuellen Vertragsbedingungen vertraut zu machen, um sicher zu gehen, welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt. Je nach Versicherungsschutz kann z. B. ein Selbstanteil vorgesehen oder die Kostenerstattung auf eine bestimmte Sitzungsanzahl pro Kalenderjahr beschränkt sein.

Bitte informieren Sie sich, welche Formulare (inklusive ärztlichem Konsiliarbericht) zur Beantragung und Bewilligung einer ambulanten Psychotherapie ggf. benötigt werden. Lassen Sie sich bitte - falls vorausgesetzt - die entsprechenden Vordrucke Ihrer Versicherung zuschicken und bringen Sie diese zum Gesprächstermin mit.
 



 

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